Scheibenfrostschutz Konzentrat 5 Liter
Vorteile auf einen Blick
- Wirkt bis -70 °C
- Kein Einfrieren der Düsen
- Reinigt ohne zu schmieren
- Sicher für alle Materialien, Lacke & Dichtungen
Mehr zum Produkt
Unser Scheibenfrostschutz sorgt für sichere und klare Sicht beim Autofahren. Die spezielle Formel ist hochkonzentriert und bis -70 °C wirksam.
Der Scheibenfrostschutz beugt Kalkablagerungen in der Scheibenwaschanlage vor und verhindert das Einfrieren der Düsen und Leitungen. Dies gewährleistet den einwandfreien Betrieb über die Wintermonate hinweg und sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Durch den Reinigungseffekt wird Schmutz gründlich von der Scheibe entfernt ohne zu schmieren. Unser Scheibenfrostschutz ist dabei schonend für das Material: Lack, Gummi, Kunststoff und Chrom werden nicht angegriffen.
Scheibenfrostschutz Konzentrat – Anwendungsgebiete
Scheibenfrostschutz für Scheibenwaschanlagen. Auch zum Enteisen von Scheiben, Spiegeln, Scheinwerfern und Polycarbonat-Scheinwerfer geeignet – den Scheibenfrostschutz hierfür bitte unverdünnt verwenden.
Scheibenfrostschutz Konzentrat – Anwendung
Den Scheibenfrostschutz entsprechend folgender Mischtabelle mit Wasser mischen, um die erforderliche Frostsicherheit zu gewährleisten:
Frostsicher bis | Scheibenfrostschutz | Wasser |
-70 °C | 1 Vol-Teil | 0 Vol-Teil |
-30 °C | 2 Vol-Teil | 1 Vol-Teil |
-25 °C | 1 Vol-Teil | 1 Vol-Teil |
-18 °C | 1 Vol-Teil | 2 Vol-Teil |
-12 °C | 1 Vol-Teil | 3 Vol-Teil |
Zum Enteisen von Scheiben, Spiegeln und Scheinwerfern den Scheibenfrostschutz unverdünnt verwenden.
Für den Sommerbetrieb kann der Scheibenfrostschutz mit bis zu 50 Teilen Wasser verdünnt werden.
Tipp: Um Vereisungen vorzubeugen und sicher über den Winter zu kommen empfehlen wir Türgummidichtungen und Fensterfilze mit unserem Silikonspray und Türschlösser, Schließanlagen, sowie Scharniere mit unserem Premium Schmiermittel zu behandeln.
Hinweis: Anderer Name – gleiche, bewährte Qualität: Unser Scheibenfrostschutz hieß früher „Mintac“.
Inhaltsstoffe (gemäß Datenblatt für die Öffentlichkeit nach Anhang VII Abschnitt D der Verordnung (EG) 648/2004):
ALCOHOL DENAT., ISOPROPYL ALCOHOL, AQUA, BUTOXYETHANOL, MONOETHYLENE GLYCOL, PARFUM, SODIUM
LAURETH SULFATE, LINALOOL, Bronopol, COLORANT.
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